Werkstattinformation „Ölwechsel“

August 2015/mv

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Werkstätten müssen vom Kunden mitgebrachtes Motoröl nicht einfüllen

Neu ist das Thema nicht. Immer mehr Kunden bringen selbst gekauftes Motoröl mit in die Werkstatt zum Inspektionstermin. Die oft zitierte Begründung für diesen Schritt: Sparen! Doch Vorsicht, die Werkstätten sind nicht verpflichtet, den Kundenwunsch umzusetzen. Eine solche Entscheidung basiert auf der sog. „Sachmittelhaftung“ sowie der grundsätzlichen Vertragsfreiheit der Werkstatt.

Der Kunde sollte dafür Verständnis aufbringen, schließlich sind Kfz.-Betriebe dazu verpflichtet, die genau definierten Herstellervorgaben beim Ölwechsel einzuhalten. Führt ein nicht zugelassener Schmierstoff u.U. zu Motorschäden, könnte dies zum Erlöschen von Garantieansprüchen führen.

Der Zentralverband Deutsches Kfz.-Gewerbe rät: „Kunden, die ihr Öl mitbringen wollen, sollten vorher bei der Werkstatt anzurufen, um zu klären, ob sie bereit ist, es zu verwenden.“ Abzuspreche sei dann auch, ob und in welcher Höhe eine Service- oder Entsorgungsgebühr erhoben werde.

Selbst für den Fall, dass das mitgebrachte Motoröl den Anforderungen des Herstellers genügen sollte, habe der Kundendienst „noch immer das letzte Wort“, so der ZDK.

Datum:               19.08.2015
Verantwortlich:      red/Michael Vogt (michael-vogt@netzwunder.com)
Bildquellen:         Redaktion