Was sollte man bei einem Werkstattersatzwagen beachten?

Was Sie beim Einsatz eines Werkstattersatzwagens beachten sollten

Unfallschaden, Reparatur oder die regelmäßig anstehende Inspektion, wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht und vorübergehend ausfällt, droht der Alltag durcheinander zu geraten. Damit Sie alle Wege wie gewohnt zurücklegen können und mobil bleiben, muss während der Ausfallzeit ein Ersatzwagen her. Als kostenlosen Kundenservice im Rahmen von Wartung und Kleinreparaturen bieten den allerdings nur noch wenige Werkstätten an. Bestenfalls können Sie mit günstigen Sondertarifen rechnen, wie Sie Volkswagen für Kunden der Marken VW, Audi, Skoda und Seat in seinen Fachwerkstätten offeriert. Fällt Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall aus, haben Sie hingegen gute Chancen, dass die Versicherung des Verursachers für die Kosten eines Leihwagens aufkommt. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was Sie nach einem Unfall beim Einsatz eines Werkstattersatzwagens hinsichtlich Modellwahl, Mietdauer und Nutzung beachten sollten.

Wann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Werkstattersatzwagen zahlt

Wird Ihr Fahrzeug durch einen nicht von Ihnen mitverschuldeten Unfall beschädigt, ist in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Schadensregulierung zuständig. Sie ist daher auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie die Kosten für einen Werkstattersatzwagen während der Reparaturzeit geltend machen wollen. Unser Tipp: Kontaktieren Sie vor der Anmietung eines Leihwagens den zuständigen Versicherer, um spätere Auseinandersetzungen um die Mietkosten zu vermeiden. Denn damit ein Versicherungsunternehmen Ihren Werkstattersatzwagen komplett bezahlt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wirklich einen Mietwagen benötigen und nicht ohne Weiteres auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen können. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie nachweislich mindestens 20 bis 30 Kilometer pro Tag etwa auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen.
  • Sie müssen sich bei der Anmietung eines Leihwagens an der Fahrzeugklasse Ihres in Reparatur befindlichen Autos orientieren.
  • Sie müssen nachweisen können, dass Sie für die Anmietung Ihres Werkstattersatzwagens mehrere Angebote eingeholt und einen günstigen Tarif ausgewählt haben.

Wie lange die Versicherung den Werkstattersatzwagen bezahlt

Steht Ihr Unfallfahrzeug in der Werkstatt, sollten Sie dort einen konkreten Zeitplan für die Dauer der Reparaturarbeiten einfordern und diesen gleich an den Versicherer des Unfallverursachers übermitteln. Denn die Kfz-Haftpflicht zahlt einen Leihwagen in der Regel nicht länger als für die Dauer von zwei Wochen. Müssen Sie sich bei einem Totalschaden einen anderen Wagen anschaffen und dafür eine längere Lieferzeit einplanen, sollten Sie sich ebenfalls rechtzeitig mit der Assekuranz in Verbindung setzen. In diesem Fall kann die 14-Tages-Frist verlängert werden, da Sie prinzipiell bis zur Wiederbeschaffung ein Anrecht auf Kostenerstattung für den Werkstattersatzwagen geltend machen können.

Rechnungen und Belege für die Kostenerstattung aufbewahren

Wenn Sie vor der Anmietung eines Werkstattersatzwagens die Bedingungen für die Kostenerstattung sowie den Zeitplan mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen geklärt haben, sollte es eigentlich bei der Abrechnung keine Probleme geben. In jedem Fall sollten Sie jedoch alle Originalrechnungen von Werkstatt und Autovermietung sowie Belege wie etwa Benzinrechnungen aus der Zeit der Mietwagennutzung aufbewahren. Gleiches gilt für die Angebote, die Sie bei verschiedenen Fahrzeugvermietern für Ihren Preisvergleich eingeholt haben. Wer sich nicht selbst um die Bürokratie kümmern will, sollte in Werkstätten nachfragen, ob dort ähnlich wie in den Fachbetrieben der VW-Marken ein Komplettservice von der Anmietung des Ersatzwagens bis zur Zahlungsabwicklung mit dem Versicherer angeboten wird.

Datum:               25.07.2017
Verantwortlich:      red/Michael May
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