Fiktive Abrechnung
Fiktive Abrechnung: was ist das?
„Mir ist einer ins Auto reingefahren – was mache ich jetzt am besten?“ Diese Situation will eigentlich keiner haben und doch passiert sie jeden Tag. Früher haben Versicherungen den Geschädigten häufig zu einer billigen Werkstatt gedrängt, damit die Kosten möglichst niedrig sind. Heutzutage wird immer häufiger einfach der Schaden ausbezahlt und das Auto wird nicht oder erst später repariert – man spricht hierbei von einer Fiktiven Abrechnung.
Der Repareo Experte rät bei einem unverschuldetem Unfall auf jedenfall zu einem unabhängigem KFZ-Gutachten bei einem seriösen Anbieter wie TÜV Rheinland. Als Unfallgeschädigter ist ein solches Gutachten für Dich grundsätzlich kostenfrei!
Wie bekomme ich denn ein Gutachten vom TÜV Rheinland ?
Das ist ganz einfach: Über unser Formular kannst du einfach deine Daten hinterlassen und wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung. Wir melden uns innerhalb von 24h bei dir, mit einem Terminvorschlag. Der Gutachter kommt direkt zu dir, dokumentiert dein Fahrzeug, macht Fotos und stellt das Gutachten zusammen.
Das Gutachten enthält:
- Aktueller Zustand des Fahrzeugs
- Reparaturkosten
- Dauer der Reparatur
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert vom Fahrzeug
Wie geht es nach dem Gutachten weiter ?
Das Gutachten gilt erstmal als Grundlage des verursachten Schadens. Mit diesem Gutachten kannst du dich jetzt entscheiden ob du dein Auto reparierst oder du dir den Schaden direkt ausbezahlen lassen möchtest – man spricht hierbei von einer Fiktiven Abrechnung.
Wichtig: Da keine Reparaturleistung der Werkstatt als Nachweis notwendig ist, fällt keine Mehrwertsteuer an. Die Versicherung bezahlt also den reinen Nettobetrag! Falls du dich anschliessend doch zur Reparatur deines Autos entscheidest, kannst du bei repareo ganz einfach einen passenden Werkstatttermin buchen. Mit unseren kostenlosen Kostenvoranschlag und Preisvergleich, kann es sogar sein, das die Reparatur weniger kostet, als fiktiv abgerechnet.
Ist eine fiktive Abrechnung legal?
Kurze Frage, kurze Antwort: ja.
Niemand wird gezwungen, sein Auto nach einem Unfall in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen. Er kann sich auch den Wertverlust ausgleichen lassen. Du kannst das Fahrzeug dann auch in einer freien Werkstatt reparieren lassen.
Kann ein Totalschaden fiktiv abgerechnet werden?
Prinzipiell ist auch die fiktive Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens möglich. Hier greifen dann aber Sonderregelungen bezüglich des Restwertes und der nachgewiesenen Weiternutzung des Fahrzeugs. Im Normalfall empfiehlt sich die fiktive Abrechnung eines Totalschadens eher nicht und sollte im Einzelfall entschieden werden. Auch hierbei kann dir der Gutachter behilflich sein.
Bietet der TÜV Rheinland auch andere Gutachten an?
Neben den gängigen KFZ Gutachten bietet der TÜV Rheinland auch Unfallgutachten, Wertgutachten und Oldtimergutachten an.
Fazit:
Du wirst unverschuldet in einen Unfall verwickelt, lässt ein Gutachten erstellen, bekommst das Geld von der Versicherung und lässt den Schaden beheben. Simpler kann eine Schadensregulierung eigentlich nicht laufen.
Hast du noch weitere Fragen?
Setz Dich gerne mit uns in Verbindung. Wir werden versuchen, auch die letzten Unklarheiten zum Thema aus dem Weg zu räumen.
Wird bei einer fiktiven Abrechnung ein Ersatzfahrzeug übernommen?
Ja, normalerweise werden die Kosten eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur übernommen.
Welche Streitpunkte mit der Versicherung kann es geben?
In der Praxis streiten sich die Versicherungen gerne um Punkte wie Nutzungsausfall, Qualität der verbauten Ersatzteile und die veranschlagten Werkstattkosten. Das Gutachten eines unabhängigen Gutachters ist immer von Vorteil und wird Dir helfen, Deine Ansprüche durchzusetzen.
Muss die Schadensbehebung bei der fiktiven Abrechnung nachgewiesen werden?
Nein, der Vorteil der fiktiven Abrechnung liegt darin, dass Dir der Betrag ohne Verwendungsnachweis ausgezahlt wird.
Wie lange dauert ein Gutachten?
Die Vorstellung des geschädigten Fahrzeugs und die Aufnahme des entstandenen Schadens ist eine kurze Geschichte: in weniger als einer halben Stunde dürfte ein kleiner Schaden aufgenommen sein. Die Erstellung des maßgeblichen Gutachtens dauert auch nur wenige Tage.
Was genau wird mir auf Grundlage des Gutachtens erstattet?
Dir wird der Schaden erstattet, der Dir tatsächlich entstanden ist. Zu diesem Zweck ermittelt der Gutachter den Restwert des Autos im beschädigtem Zustand, die Höhe der Reparaturkosten und damit die Differenz zum Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. Diese Differenz ist der Betrag, den Dir die gegnerische Versicherung erstatten muss.
Wie läuft die Regulierung im einzelnen ab, muss ich in Vorkasse gehen?
Nein, Du musst natürlich nicht in Vorkasse gehen, wenn Du das nicht möchtest. Da die Gelder der gegnerischen Versicherung ohne Nachweis an Dich ausgezahlt werden, kannst Du die Reparatur auch später ausführen lassen. Ganz so, wie es in Deinen Zeitplan und Deine Kostenplanungen passt.